Ja. Wie Sie als Apotheke durchlaufen auch die Händler bei der Anmeldungen auf unserem Portal einen Validierungsprozess. Händler müssen bei der Anmeldung Ihre Großhandelserlaubnis gemäß § 52a AMG vorlegen. Ohne diese Erlaubnis werden die Großhändler nicht für dieses Portal freigeschaltet.
Darüber hinaus werden alle Händler, die sich registrieren mit einer Datenbank der Bundesregierung abgeglichen. Diese Datenbank enthält alle Großhändler, die berechtigt sind, mit Arzeimittel zu handeln.
Aus diesem Grund liegt auch etwas mehr Zeit zwischen der Anmeldung und der Freischaltung.