Ja. Wie Sie als Händler durchlaufen auch die Apotheken bei der Anmeldungen auf diesem Portal einen Validierungsprozess. Apotheken müssen bei der Anmeldung Ihre Apothekenbetriebserlaubnis sowie Ihre BGA-Nummer vorlegen. Ohne diese Dokumente werden Apotheken nicht für das Portal freigeschaltet.
Es ist jedoch auch möglich, dass andere Großhändler bei Ihnen einkaufen. Angemeldete Großhändler können den Service des Portals auch in Anspruch nehmen.
Sie als Händler können sich jedoch darauf verlassen, dass die Kunden, die bei Ihnen kaufen eine Berechtigung haben, auf dem deutschen Markt Pharmazeutika zu erwerben.